Bankkaufmann


Testament

Testament/Testamentsvollstreckung

Gründe für die Ernennung  eines  Testamentsvollstreckers:


*  Ausführung des Erblasserwillens


* Vermeidung von Erbstreitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft


* Unternehmen im Nachlass


* Behindertentestament, Geschiedenentestament, überschuldeter Erbe


* die Absicherung des Willens des Erblassers  (z.B. im Hinblick auf ein Vermächtnis)


* Schutz der Erben vor sich selbst (z.B. bei Minderjährigen)


* Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (insbesondere  bei mehreren ggf.   zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben)

VORSORGEN, SCHÜTZEN, SICHER SEIN!

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