Bankkaufmann
Testament/Testamentsvollstreckung
Gründe für die Ernennung eines Testamentsvollstreckers:
* Ausführung des Erblasserwillens
* Vermeidung von Erbstreitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft
* Unternehmen im Nachlass
* Behindertentestament, Geschiedenentestament, überschuldeter Erbe
* die Absicherung des Willens des Erblassers (z.B. im Hinblick auf ein Vermächtnis)
* Schutz der Erben vor sich selbst (z.B. bei Minderjährigen)
* Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (insbesondere bei mehreren ggf. zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben)
VORSORGEN, SCHÜTZEN, SICHER SEIN!
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